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Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht

Ihr Anwalt für Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht in Calw

Die Anwälte von Kömpf & Kollegen in Calw beraten Sie kompetent und engagiert zu Ihren Fragen im Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht, Vertragsarztrecht und Rentenrecht. Bei Bedarf übernehmen wir die anwaltliche Vertretung gerichtlich und außergerichtlich.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere die Gebiete des Sozialrechts und Sozialversicherungsrechts:

  • Recht der gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Kostenübernahme und Kostenerstattung
  • Mitgliedschaftsfeststellung
  • Vertragsarztrecht
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Altersrente, Teilzeit
  • Gesetzliche Unfallversicherung
  • Leistungen in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Gesetzliche Pflegeversicherung, z.B. Anerkennung einer Pflegestufe oder Höherstufung
  • Arbeitslosengeld I
  • Ausbildungsförderungsrecht
  • Arbeitslosengeld II
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch unter Hartz IV bekannt
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter
  • Wohngeldrecht
  • Rechtsberatung zu Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz – Beratung und Unterstützung zum Thema Kinderhilfe und Jugendhilfe, als auch Familienhilfe
  • Ausgleichsrechte für Menschen mit Behinderung
  • Rehabilitation und Teilhabe
  • Feststellung einer Schwerbehinderung
  • Einstufung und Merkzeichen
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden, z.B. Opferentschädigung

Die Kanzlei Kömpf & Kollegen in Calw ist im Fachbereich Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht spezialisiert und vertritt seit vielen Jahren Mandanten auf diesem Gebiet. Wenden Sie sich mit Ihren juristischen Problemen im Bereich des Sozialrechts an Frau Rechtsanwältin Margit Kömpf, die Ihnen als Fachanwältin für Sozialrecht mit großem Fachwissen und langer Erfahrung zur Seite steht. Für einen Termin nutzen Sie einach unsere Kontakt-Seite oder rufen uns an: 07051-92 55 10.

Was ist Sozialrecht?


Das Sozialrecht ist Teil des grundgesetzlich festgelegten Auftrags die Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG) und den sozialen Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 GG) in die Rechtswirklichkeit umzusetzen. Es ist nicht nur das Recht zur Abwendung sozialer Bedürftigkeit oder Not, sondern soll auch positiv zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen.

Sozialrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und lässt sich in die drei Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung und soziale Hilfe und Förderung in besonderen Hilfs- und Fördersystemen untergliedern.