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Privates Baurecht

Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten die im Rahmen der rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten auftreten können. Dabei setzen wir uns für Ihre Interessen in jeder Bauphase ein – von Planung bis hin zum Mängelrecht.

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei:

  • Vertragsabschlüssen zwischen Bauherren, Auftragsnehmern und Lieferanten
  • Beweissicherungsverfahren
  • Mängeln an Bauwerken
  • Nachbarschaftliche Streitigkeiten