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Erbrecht

Ihre Spezialisten für Erbrecht in Calw

Die Rechtsanwälte von Kömpf & Kollegen beraten in allen Fragen der Vermögens- und Nachfolgeplanung. Wir unterstützen Sie in Sachen Erbrecht bei der rechtlichen Gestaltung einer Vermögensnachfolge mit dem Ziel des Erhalts des Familienvermögens und bei der Abwicklung von Erbschaften. Wir beraten und vertreten bei Bedarf auch in streitigen Erbauseinandersetzungen.

Wir unterstützen unsere Mandantinnen und Mandanten insbesondere bei:

  • der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, insbesondere auch von Behindertentestamenten
  • der Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten
  • vorweggenommener Erbfolge durch lebzeitige Übertragung von Vermögen
  • der Planung einer steuerlich günstigen Nachfolge
  • der Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
  • der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Verwaltung von Familienvermögen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Außergerichtlicher Streitbeilegung und Prozessführung in streitigen Erbangelegenheiten
  • Nachfolgelösungen unter Einbindung von Stiftungen

Das gesetzliche Erbrecht im Überblick


Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten wird durch das Parentel- oder Ordnungssystem geregelt. Je nach Abstammung werden Verwandte in Ordnungen klassifiziert:

Grafik Erbfolge-Ordnung



Erste Ordnung nach § 1924 BGB: Kinder und Enkelkinder des Erblassers Zweite Ordnung nach § 1925 BGB: Eltern des Erblassers, dann Geschwister und Nichten / Neffen. Geschiedene Elternteile der verstorbenen Person. Dritte Ordnung nach § 1926 BGB: Großeltern des Erblassers, dann Onkel / Tanten, Cousinen / Cousins

Das Ordnungssystem regelt die Erbfolge im Todesfall des Erblassers. Gibt es Erben der ersten Ordnung, sind Verwandte zweiter und dritter Ordnung vom Erbe ausgeschlossen. Hatte der Erblasser keine eigenen Kinder und ist nicht verheiratet, sind zunächst die Eltern, dann die Geschwister in der Erbfolge.

Das Repräsentationsprinzip regelt die Erbfolge innerhalb der Ordnung. Lebt zum Beispiel ein Elternteil noch, können die Kinder nicht erben. In der zweiten Ordnung können Nichten / Neffen nicht erben, solange ein Geschwister des Erblassers lebt.